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Armenhaus Uhlbach

Das Sozialwesen in den früheren Zeiten war in den Städten einigermaßen geregelt, denn reiche Bürger schufen um ihrer Seelenheil willen Stiftungen, aus denen Spitäler wurden. In diesen Spitälern erhielten die Reichen Pfründen, die es ihnen ermöglichten, im Alter Stuben in den meist großzügigen Bauten zu bewohnen und eine für die damalige Zeit gute Verpflegung zu genießen. Die ärmere Bevölkerung hingegen war auf die Großzügigkeit der Reichen angewiesen und fristete einen kümmerlichen Lebensabend, aber immerhin mit einem festen Dach über dem Kopf und etwas zum Essen. – Ansonsten wurden entsprechende Einrichtungen von den jeweiligen Landesherrn eingerichtet, wobei dann durchaus darauf geachtet wurde, dass die „Nutznießer“ Arbeiten verrichteten mit denen sich Gewinne erzielen ließen.

CIMG5700 Lage Armenhaus miniAuf dem Land hingegen war die Versorgung der Armen und Alten meist eine Sache der Großfamilie, wobei diese Art der Armen- und Altersversorgung nicht funktionierte. In den Gemeinden wurde deshalb den Armen per „Gerichtsbeschluss“, also auf Beschluss des Gemeinderats, ein geringer Betrag von einigen Kreuzern zugebilligt, wie man vereinzelt in alten Bürgermeisterrechnungen lesen kann. Oft wurde dabei ein Betrag festgelegt, der hälftig vom „Heiligen“, das war eine Kasse, die von der Kirchengemeinde verwaltet wurde, und hälftig aus der Gemeindekasse bestritten wurde. Da diese Beträge weit unter einem erforderlichen Niveau lagen und der „Heilige“ in aller Regel chronisch unterfinanziert war, wurde zu verschiedenen Terminen bei den Bürgern gesammelt; der zusammengekommene Betrag war das „Glöcklensgeld“. Da die Einkünfte durch das Sammeln ebenfalls äußerst dürftig waren, wurde verschiedentlich sogar das Betteln erlaubt, allerdings terminlich festgelegt.

Im Zuge einer langwierigen Entwicklung kam es im 19. Jahrhundert dann zum Bau von Armenhäusern in den einzelnen Gemeinden. Dorthin wurden nun die Ärmsten der Armen eingewiesen, wenn sie, wie es häufiger zu lesen ist, in äußerster Armuthey lebten. – Das Armenhaus in Uhlbach entstand im früheren 19. Jahrhundert und wies zwei Stuben, eine für Männer und eine für Frauen, sowie mehrere Kammern auf. Mehr als sechs Personen scheinen hier allerdings nicht zeitgleich gewohnt zu haben. Die Bewohner des Armenhauses waren nach den Ruggerichtsprotokollen* häufig in Streitereien verwickelt und wurden mit stundenweisem Arrest oder mit für sie sowieso nicht bezahlbaren Geldstrafen belegt. Von einem gewissen Nachteil für die Armenhausbewohner, aber vonseiten der Gemeinde höchst willkommen war, dass der Pfarrer in unmittelbarer Nähe wohnte und ein scharfes Auge auf das Haus und seine Bewohner hatte.

Das Armenhaus bestand bis zur Eingemeindung Uhlbachs nach Stuttgart im Jahr 1937. Danach nutzte die Stadt das Gebäude für die Unterbringung städtischer Bediensteter, die hier zur Miete wohnten. Erst in jüngerer Zeit wurde das Gebäude an privat veräußert.

* Ein öffentlicher Gerichtstermin, bei dem Vorfälle in der Gemeinde vorgetragen und mit Beschluss des Vogtes, des Schultheißen und Vertretern des Gemeinderats mit einer Geld- oder Arreststrafe geahndet wurden.