Unser Verein
Der Verein
Unterstützen Sie uns!
Engagieren auch Sie sich und werden Sie Mitglied im Bürgerverein Obertürkheim-Uhlbach e.V.
Was steht in der Vereinssatzung?
Die Satzung des Bürgerverein Obertürkheim-Uhlbach e.V. ist am 27.03.1985 beschlossen worden und seitdem gültig. Sie kann nach Terminabsprache mit den Vorsitzenden eingesehen werden.
Kann ich dem Verein auch spenden?
Für eine finanzielle Unterstützung in Form von Spenden ist der Bürgerverein Obertürkheim-Uhlbach e. V. stets dankbar. Wenn Sie dem Verein auf diese Weise Hilfe zukommen lassen wollen, senden Sie uns eine Mail mit dem Link in "Kontakt".
Eine Zuwendungsbescheinigung geht Ihnen nach Zuwendung und bei Bekanntgabe Ihrer Adresse automatisch zu.
Welche Organe hat der Verein?
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Ausschuss
Wo ist das ortsgeschichtliche Archiv?
Das Archiv soll im Bezirksrathaus Obertürkheim untergebracht werden. Zur Führung des Archivs wir vom Vorstand ein Archivar bestellt, der dem Ausschuss angehört. Er ist ehrenamtlich tätig.
Wie positioniert sich der Bürgerverein?
Der Bürgerverein Obertürkheim-Uhlbach e. V. ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
1. Vorsitzender
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2. Vorsitzender
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3. Vorsitzender
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Schriftführer
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Kassier
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Archivar