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Unsere Satzung

27
März, 1985

Auszüge aus der Satzung des Bürgervereins Obertürkheim-Uhlbach e. V.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
...
(4) Seine Aufgaben erstrecken sich auf die Förderung folgender Bereiche:
a) Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil zu verschönern und die Lebensqualität zu verbessern.
...
d) Heimatpflege und Heimatkunde, z. B. durch heimatkundliche Schriften und Bücher, Errichtung und Unterhaltung eines bezirksgeschichtlichen Archivs.
...
g) Erörterung gemeinsamer Interessen mit benachbarten Vereinigungen sowie von Arbeitsgemeinschaften.

§ 4 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Ausschuss

...

§ 9 Archiv des Stadtbezirks Obertürkheim
Das Bezirksarchiv ist für die Bewohner/die Bewohnerinnen des Stadtbezirks Obertürkheim und für andere ortsgeschichtlich interessierte Personen und Institutionen im Einvernehmen mit dem Bezirksarchivar/der Bezirksarchivarin zugänglich.
...

Die Satzung ist am 1.6.2023 aktualisiert worden und seitdem gültig. Sie kann nach Terminabsprache mit den Vorsitzenden eingesehen werden.

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