Unsere Satzung
Auszüge aus der Satzung des Bürgervereins Obertürkheim-Uhlbach e. V.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
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(4) Seine Aufgaben erstrecken sich auf die Förderung folgender Bereiche:
a) Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil zu verschönern und die Lebensqualität zu verbessern.
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d) Heimatpflege und Heimatkunde, z. B. durch heimatkundliche Schriften und Bücher, Errichtung und Unterhaltung eines bezirksgeschichtlichen Archivs.
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g) Erörterung gemeinsamer Interessen mit benachbarten Vereinigungen sowie von Arbeitsgemeinschaften.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der Ausschuss
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§ 9 Archiv des Stadtbezirks Obertürkheim
Das Bezirksarchiv ist für die Bewohner/die Bewohnerinnen des Stadtbezirks Obertürkheim und für andere ortsgeschichtlich interessierte Personen und Institutionen im Einvernehmen mit dem Bezirksarchivar/der Bezirksarchivarin zugänglich.
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Die Satzung ist am 1.6.2023 aktualisiert worden und seitdem gültig. Sie kann nach Terminabsprache mit den Vorsitzenden eingesehen werden.